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Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag in einer auch in anderen Bundesländern mit Spannung erwarteten einstweiligen Anordnung. Das OVG gab einem klagenden Hersteller recht, der zuvor erstinstanzlich unterlegen war. Der «unanfechtbare» Beschluss (Az.: 13 B 127/12) bewertet die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, nicht als Arzneimittel.
Denn es stehe «nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund». Die E-Zigarette habe keine therapeutische Zweckbestimmung. Der Beschluss ist ein Schlag für NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), die die nikotinhaltigen Liquids - ebenso wie die Bundesregierung - als Arzneimittel einstuft. Ohne Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz sei der Handel dieser Produkte folglich verboten, hatte Steffens in einem Erlass vom Dezember 2011 betont.