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SMILEYS UND SCHREIBFEHLER: "Ein Smiley hat in einer Bewerbung nichts zu suchen, sagt die Etikette-Trainerin Imme Vogelsang aus Hamburg. Ebenso seien Chat-Ausdrücke tabu - etwa "*g*" für grinsen. Und auch wenn es manche mit der sprachlichen Form in privaten E-Mails nicht so genau nehmen - Rechtschreibfehler in Online-Bewerbungen sind ein K.O.-Kriterium. "Dadurch disqualifiziert man sich schnell", warnt der Bewerbungsberater Gerhard Winkler aus Berlin. Bewerber dürften in einer E-Mail also nicht einfach alles klein schreiben.
FALSCHE ANREDE UND GRUSSFORMEL: Ein allzu lockerer Tonfall kommt nicht gut an: "Hallo, ich bin der Jens" sei die falsche Art, eine Online-Bewerbung zu beginnen, sagt Vogelsang. Die Standardformel zu Beginn des Anschreibens sei immer noch "Sehr geehrte Damen und Herren", ergänzt Winkler. Auch der Gruß am Ende des Anschreibens darf nicht flapsig klingen. "Man schreibt 'Mit freundlichen Grüßen' und nicht 'Cheers!'", sagt Winkler. "Manche wollen da unbedingt eine persönliche Note reinbringen und schreiben dann so etwas wie 'sonnige Grüße' - bitte nicht!", ergänzt Vogelsang. "Und man sollte auch keine Abkürzungen wie 'MFG' oder 'LG' für 'Liebe Grüße' benutzen."
UNSERIÖSE E-MAIL-ADRESSE: Spitznamen in der E-Mail-Adresse gehen gar nicht. "Also bitte nicht heissehexe123", sagt Winkler. Auch ein Name wie "supergirl" klinge zwar witzig, treffe aber nicht jedermanns Geschmack, warnt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe. "Eine seriöse Adresse besteht aus dem Vornamen und Nachnamen, also zum Beispiel Max.Mustermann und dann der Provider", erklärt Winkler.
ZU LANG: Die Länge einer E-Mail ist zwar nicht begrenzt - die Geduld des Personalers aber schon. Eine Online-Bewerbung darf daher nicht in einen Roman ausarten. "Mehr als 1600 bis 2000 Anschläge inklusive Leerzeichen sollte das Anschreiben nicht haben", erklärt Winkler. Als Ausdruck dürfe es nicht länger als eine Seite sein. Am besten schreiben Bewerber den Text in einem separaten Programm vor. Danach kopieren sie ihn in die E-Mail oder ein Bewerbungsformular.
ZU VIEL: Ein Wust von Anhängen schreckt Personaler bloß ab. "Am besten packt man Lebenslauf, Zeugnisse, Foto und andere Referenzen alle in ein Dokument und hängt das an", rät Winkler. Das Anschreiben kann dabei gleich in der E-Mail stehen und muss nicht zusätzlich angehängt werden. Die Bewerbung sollte außerdem nicht das Postfach des Personalers verstopfen - der Anhang darf also nicht zu groß sein.
HALBE SACHEN: Ein Link zur eigenen Homepage reicht nicht als Bewerbung. Ein Internetauftritt kann die Bewerbung aber ergänzen. Eine solche Seite sollte ausschließlich Bewerbungszwecken dienen, rät die IHK Karlsruhe. Es wirkt unseriös, wenn auf der gleichen Seite Urlaubsfotos zu sehen sind.
ZU LANGSAM: Wer sich online bewirbt, sollte schnell auf Rückmeldungen reagieren. "Man muss innerhalb von 24 Stunden antworten - sonst ist die Stelle weg", warnt Winkler. Tägliches Abrufen der eigenen E-Mails sei daher Pflicht. Sonst verpassen Bewerber eventuell ein Angebot. Außerdem müssten sie damit rechnen, dass Personaler mit einer E-Mail mehrere Kandidaten gleichzeitig anschreiben. Wer zuletzt reagiert, hat dann das Nachsehen.
FALSCHES FORMAT: Bewerber sollten für Anhänge immer gängige Dateiformate wie ein PDF-Dokument verwenden, empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Andernfalls kann es passieren, dass die Anhänge sich nicht öffnen lassen oder falsch angezeigt werden. Um derartiges technisches Versagen zu vermeiden, sollten Bewerber vorab eine E-Mail mit ihren Unterlagen an einen Freund oder sich selbst schicken und testen, ob alles in Ordnung ist.
INFO: Jede vierte Firma bevorzugt Online-Bewerbungen
Mehr als jede vierte Firma (27 Prozent) in Deutschland erhält Bewerbungen am liebsten online. Das hat eine Umfrage unter 1357 Firmen im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM ergeben. Rund jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) zieht es vor, wenn Kandidaten sich per E-Mail vorstellen. Weitere 8 Prozent bevorzugen Bewerbungen über ein Formular auf der Firmen-Webseite. Insgesamt ist die Papiermappe noch erste Wahl: Die Mehrheit (61 Prozent) plädiert dafür.