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Die Firma Elvis Presley Enterprises, die den Nachlass des Musikers verwaltet, hat die Plattenfirma Arista Music (ehemals RCA Records) verklagt, die heute zu Sony gehört. Sie will Nachzahlungen für die Verwertungsrechte von Liedern wie «Heartbreak Hotel», «Jailhouse Rock» oder «Hound Dog» in Deutschland erstreiten.
Es geht um eine Millionensumme. Die Entscheidung fällt jedoch erst am 17. Januar 2013, wie die Richter nach der mündlichen Verhandlung entschieden. Hintergrund ist folgender: Am 28. Februar 1973 verkaufte Elvis die Rechte an mehr als 1000 bis dahin aufgenommenen Songs an seine Plattenfirma RCA Records - für eine Einmalzahlung von damals 5,4 Millionen Dollar - heute umgerechnet rund 4 Millionen Euro. Fast die Hälfte davon musste der «King» anschließend an seinen Manager abgeben.
Nach Angaben des britischen Prozesskostenfinanzierers Calunius bekam Elvis für die Rechte in Deutschland eine Pauschal-Lizenz pro Song und Jahr in Höhe von etwa 10 bis 15 Dollar. Das sei viel zu wenig gewesen, sagen die Rechtsnachfolger heute und fordern Nachzahlungen in Millionenhöhe. Inzwischen wird der Branchenwert der Lieder auf insgesamt mehr als 130 Millionen Dollar geschätzt. Im vergangenen November war Elvis Presley Enterprises mit den Forderungen vor dem Landgericht München gescheitert.
Presley habe sich 1973 «durch einen wirksamen Vertrag für die Nutzung seiner Verwertungsrechte abfinden lassen», hieß es damals in der Begründung des Gerichts. Das Unternehmen, an dem Tochter Lisa-Marie Presley 15 Prozent hält, kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, zur Not werde man bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.