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Bei dem Rechtsstreit am Dienstag ging es um das genaue Aufmaß: Denn wäre der Weg 2000 Meter lang, würde die Stadt die Kosten für das monatliche Schülerticket übernehmen. Zum Pech für die Familie aus Ibbenbüren ist es aber von der Haustür zum Schultor nur 1983 Meter weit. Die Eltern maßen anders - aber vergeblich. Uneinigkeit herrschte vor Gericht darüber, wo der Schulweg des Sechsjährigen beginnt und wo er endet.
Die Eltern des Grundschülers hatten geklagt, weil sie meinten, die Stadt habe von einer Haustür aus gemessen, die sie gar nicht mehr benutzen. Außerdem habe die Stadt nicht bis zum Schultor gemessen, sondern nur bis zur Grenze des Schulgrundstücks.
Das Gericht fand diese Berechnungen jedoch völlig in Ordnung. Auch wenn das Schultor auf dem Gelände liegt - das Grundstück beginne direkt an der Einfahrt zur Schule, das sei in der Verordnung über die Schülerfahrtkosten für NRW festgelegt. Und die Stadt habe auch von der richtigen Haustür aus gemessen, selbst wenn die Familie einen anderen Ausgang benutzt.
Der Vater des Jungen war von der Entscheidung enttäuscht: «Ich habe heute gemerkt, dass Rechtsprechung und Rechtsempfinden nicht das Gleiche sind», sagte er nach dem Urteil. «Mir geht es ja nicht um das Geld, aber dass die Stadt nicht einmal, sondern viermal und immer unterschiedlich gemessen hat, da bleibt für mich ein fader Beigeschmack.» Ob die Familie in dem Rechtsstreit in die nächste Instanz gehe, wolle sie noch beraten.