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Eine entsprechende Regelung zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen ist verfassungswidrig. Dieas entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 - Beschluss vom 4. Juli 2012). Der festgestellte Wahlfehler führt jedoch nicht zur Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009, so die höchsten deutschen Richter.