Regelung für Auslandsdeutsche verfassungswidrig

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Regelung für Auslandsdeutsche verfassungswidrig
Oluşturulma Tarihi: Ağustos 07, 2012 13:17

Im Ausland lebende Deutsche müssen nicht mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gewohnt haben, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Haberin Devamı

Eine entsprechende Regelung zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen ist verfassungswidrig. Dieas entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 - Beschluss vom 4. Juli 2012). Der festgestellte Wahlfehler führt jedoch nicht zur Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009, so die höchsten deutschen Richter.

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