Rechnungshof: Steuerabzug für Handwerksleistung...

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Rechnungshof: Steuerabzug für Handwerksleistung...
Oluşturulma Tarihi: Şubat 01, 2011 15:31

Die Steuerermäßigung für haushaltsnaheHandwerkerleistungen sollte nach Ansicht des Bundesrechnungshofswieder abgeschafft werden.

Haberin Devamı

Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, belaste die öffentlichen Kassen zunehmend, erklärte der Rechnungshof am Dienstag in Bonn. 2008 sei dadurch das Einkommensteueraufkommen um eine Milliarde Euro gemindert worden. Für 2010 schätze das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen auf über vier Milliarden Euro.

Die Steuervergünstigung war mit der Absicht eingeführt worden, der Schwarzarbeit zu begegnen. Vielfach werden nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes aber Leistungen gefördert, die ohnehin legal bezogen werden. Als Beispiel sei der Schornsteinfeger genannt, der ohnehin jährlich Heizungsanlagen und andere Feuerstellen überprüfen muss. Die Kosten für die Arbeit können steuerlich geltend gemacht werden, es entsteht ein Mitnahmeeffekt. Das Ziel der Förderung werde nicht erreicht, heißt es in dem Bericht der Behörde. Bei 70 Prozent der untersuchten Handwerkerleistungen und bei 30 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen seien solche Mitnahmeeffekte festgestellt worden.

Die Finanzämter gewährten die Steuerermäßigung in 80 bis 90 Prozent aller Fälle, ohne die Anspruchsvoraussetzungen auch nur ansatzweise zu überprüfen, heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshofes weiter. Damit gleiche das Steuerformular in den meisten Fällen einem Blankoscheck, den der Steuerpflichtige ausfüllte und den das Finanzamt einlöste. Diese Kontrolldefizite können laut Bundesrechnungshof bei der derzeitigen Besteuerungspraxis der Finanzämter nicht behoben werden.

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