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Das Berliner Landgericht verurteilte den Rapper zu der Entschädigung, weil er mit seinen Äußerungen das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt habe, teilte Gerichtssprecher Ulrich Wimmer am Donnerstag mit (Az.: 33 O 434/11 - Urteil vom 13. August 2012).
Der Rapper hatte sich laut Gericht auf seinen Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten abfällig über die Frau geäußert. Vor dem Urteil war ein Versuch gescheitert, den Rechtsstreit mit einem Vergleich beizulegen. Die Frau wollte eine Entschädigung von 100 000 Euro erreichen .