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Angeklagt sind ein 48-Jähriger, dessen Zwillingsschwester und deren Ehemann (50). Sie sollen die philippinische Ehefrau des 48-Jährigen getötet haben. Die Frau wollte sich von ihrem Mann trennen und ihren damals fünfjährigen Sohn mitnehmen.
Im ersten Prozess waren die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes an der Frau zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Leiche wurde nie gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Verurteilung der drei Angeklagten im vergangen Jahr aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Die Kölner Richter hatten ihr Urteil im Wesentlichen auf ein von den Ermittlern im Auto des Ehemanns abgehörtes Selbstgespräch gestützt, in dem er unter anderem gesagt hatte: «Wir haben sie tot gemacht.» Der BGH hatte die Verwendung dieses Selbstgesprächs als Beweismittel für unzulässig erklärt. Wie im ersten Prozess verweigerten die Angeklagten auch zum Auftakt der zweiten Verhandlung die Aussage.
Für den mutmaßlichen Mord gibt es keinerlei Zeugen, kein Tatwerkzeug und eben auch keine Leiche. Die Philippinin ist bis heute nicht mehr aufgetaucht. Akribische Versuche der Kölner Polizei, sie zu finden, blieben ergebnislos. Erwartet wird wie schon im ersten Durchgang ein monatelanger Indizienprozess. Das Gericht will jedoch die Beweisaufnahme straffen und nur einen Teil der Zeugen des ersten Prozesses hören.