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Dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg liegt eine entsprechende Klage vor, sagte ein Sprecherin am Dienstag und bestätigte einen Bericht der «Lausitzer Rundschau». Die für gespenstische Fackelzüge berüchtigte rechtsextremistische Vereinigung war vor zwei Wochen wegen ihrer verfassungsfeindlichen Aktivitäten verboten worden.
Wann über die Klage der Vereinigung entschieden wird, war zunächst nicht absehbar. Zunächst will das Gericht Stellungnahmen von den Behörden einholen. Das verbotene Neonazi-Netzwerk - «Widerstand Südbrandenburg» genannt - nutzte vor allem das Internet für seine Aktionen. Entsprechende Seiten der Rechtsextremen waren zunächst trotz des Verbots noch zugänglich.
Hintergrund war, dass die Seitenbetreiber Server im Ausland genutzt hatten, etwa in Russland oder in der Schweiz. Inzwischen ist der Inhalt der Seiten jedoch gesperrt. Laut Ministerium ist es das siebente Verbot eines rechtsextremistischen Vereins in Brandenburg.