Güncelleme Tarihi:
Bei der Prüfung des Urteils vom Landgerichts Darmstadt seien keine Rechtsfehler gefunden worden, erklärte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe zur Begründung. Der damals 41 Jahre alte Mann hatte seine Nachbarn erschossen und die behinderte Tochter des Ehepaars schwer verletzt.
Motiv für die blutige Tat war die angeblich jahrelange und große Lärmbelästigung durch die Familie. «Die Tat wurde mit einem absoluten Vernichtungswillen begangen», hatte der Vorsitzende Richter des Landgerichts in seinem Urteil im Juli vergangenen Jahres erklärt. Das Gericht stellte deshalb eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist keine vorzeitige Haftentlassung für den Mann möglich.
Nach jahrelangem Streit über die Schreie der behinderten Tochter und die brüllende Mutter hatte der Täter dem 62-jährigen Nachbarn vor dem Reihenhaus im südhessischen Babenhausen aufgelauert und ihn getötet. Dann schoss er der 58 Jahre alten Ehefrau, die im Haus schlief, zweimal in den Kopf. Danach richtete er die Waffe auf die damals 37-jährige behinderte Tochter.