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Behörden sollen Antragsteller dazu bewegen, vor dem Planfeststellungsverfahren die Bürger freiwillig über ihre Pläne und mögliche Auswirkungen zu informieren. So sollen Konflikte vermieden werden. Eine Pflicht, eine derartige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, soll es aber nicht geben.