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Das Landgericht Mannheim hatte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen das Buch erlassen. Demnach darf der Heyne-Verlag das Buch nicht verbreiten, solange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird.
Der Heyne-Verlag teilte am Donnerstagvormittag mit, die Verfügung sei noch nicht zugestellt worden. «Der Vertrieb des Buches "Recht und Gerechtigkeit" findet nach wie vor ohne Einschränkungen statt», heißt es in einer Pressemitteilung. Eine einstweilige Verfügung wird grundsätzlich erst dann rechtlich wirksam, wenn sie durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde.
Der Verlag verteidigte die Nennung des Nachnamens der Frau, die Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Man habe sich «nach reiflicher Abwägung und sorgfältiger rechtlicher Überprüfung bewusst für die volle Namensnennung (...) entscheiden». Claudia D. habe «selbst ihr Recht auf Anonymität preisgegeben», indem sie nach Ende des Prozesses der Zeitschrift «Bunte» ein Interview gab und sich dafür unverpixelt fotografieren ließ. Ihr Nachname wurde jedoch in der Zeitschrift abgekürzt.
Kachelmanns ehemalige Geliebte Claudia D. hatte den Schweizer Moderator der Vergewaltigung beschuldigt. Nach einem spektakulären Prozess, in dem die Ex-Geliebte als Nebenklägerin auftrat, wurde Kachelmann vergangenes Jahr freigesprochen.