Güncelleme Tarihi:
Junge Fahrer - das Thema stand schon wiederholt auf der Tagesordnung der Veranstaltung, die jedes Jahr in Goslar stattfindet. Denn es gibt Grund zur Sorge: Das Unfallrisiko der 18- bis 25-Jährigen ist immer noch 2,85-mal höher als das anderer Fahrer. Besonders gefährdet sind Fahranfänger in den ersten sechs bis zwölf Monaten nach Erhalt der Fahrerlaubnis beziehungsweise auf den ersten 10.000 Fahrkilometern. Allein 2008 gehörte dem Statistischen Bundesamt zufolge jeder fünfte Verletzte und Getötete im Straßenverkehr dieser Altersgruppe an. Häufigster Fehler der Fahranfänger bei Unfällen mit Personenschäden sind eine zu hohe Geschwindigkeit (20 Prozent), gefolgt von Abstandsfehlern (11 Prozent).
Alkoholverbot bis 21 Jahren gut angenommen
Das Problem ist seit Jahren bekannt, und der Verkehrsgerichtstag hatte es sich dieses Jahr zur Aufgabe gemacht, über die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zu diskutieren. Dazu gehören neben dem begleiteten Fahren ab 17 unter anderem das 2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfänger und freiwillige Angebote zur Fahrerfortbildung. Letzteres erwies sich offensichtlich als Flop. Die Unfallhäufigkeit von Jugendlichen, die an einem solchen Training teilgenommen hätten, sei sogar noch größer als die der Vergleichsgruppe, verlautete aus Expertenkreisen. Dies liege möglicherweise daran, dass diese jungen Fahrer glaubten, nun besonders gut für den Straßenverkehr gerüstet zu sein. Erfolgreicher war das Alkoholverbot für Autofahrer bis 21 Jahre. Es werde von den Jugendlichen in seiner Deutlichkeit auch gut angenommen, erklärte der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm, der Präsident des Verkehrsgerichtstages ist. Dass die Unfallhäufigkeit junger Fahrer - obwohl sie weiterhin deutlich über dem Durchschnitt liegt - zurückgegangen ist, könnte darauf sowie auf das begleitete Fahren ab 17 zurückgehen. Dessen Prinzip ist denkbar einfach: Ein Jugendlicher kann bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen und mit 17 den Führerschein machen. Er darf bis zur Volljährigkeit aber nur ans Steuer, wenn eine registrierte Begleitperson daneben sitzt.
Geringeres Unfallrisiko durch innovative Technik
Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben. Es dürfen bis zu fünf Begleitpersonen angemeldet werden. Leider erreiche dieses Projekt nicht alle Zielgruppen, hieß es in Goslar. Überdurchschnittlich viel Abiturienten nähmen daran teil. Ausgeschlossen seien auch all diejenigen, deren Eltern kein eigenes Auto hätten. Deshalb empfahl der Verkehrsgerichtstag unter anderem alternative Ausbildungsmodelle, die auch denjenigen mehr Fahrpraxis verschafft, die am begleiteten Fahren ab 17 nicht teilnehmen können. Geringeres Unfallrisiko durch technische Innovation Hingewiesen wurde in Goslar schließlich auch darauf, dass gerade junge Fahrer häufig ältere Fahrzeuge mit Mängeln führen. Dabei könne der Einsatz zum Beispiel von Fahrassistenzsystemen wie ESP (Elektronische Stabilitätskontrolle) das Unfallrisiko deutlich verringern.