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Das Gericht wertete die Tat als Totschlag. Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme bei einem psychiatrischen Sachverständigen zugegeben, seiner Frau Ende April im Streit ein Obstmesser in den Hals gestochen zu haben. Die 58-jährige Altenpflegerin habe ihn massiv beleidigt, da habe er nur noch gewollt, dass sie endlich Ruhe gebe.