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Immer öfter bekommen Rentner Post vom Finanzamt. «Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 müssen auch Ruheständler zunehmend Steuern zahlen», sagte Harald Hafer vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin dem dpa-Themendienst. Die Folge: Viele Rentner werden aufgefordert, eine Steuererklärung zu machen - manchmal rückwirkend bis 2005.
Durch das Alterseinkünftegesetz werden Rentenbezüge stärker besteuert - der steuerpflichtige Anteil steigt Jahrgang für Jahrgang. 2005 betrug er für Neurentner 50 Prozent, im Jahrgang 2012 sind es schon 64 Prozent.
In den letzten zwei Jahren prüften die Finanzämter die Einkünfte von Rentnern, die von sich aus eine Steuererklärung abgegeben haben. Inzwischen schauen sich die Finanzämter verstärkt jene Ruheständler an, die bisher keine Einkommensteuererklärung eingereicht haben. Dazu greifen die Behörden laut Hafer auf die Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu. Diese Behörde sammelt alle Daten von Rentenversicherungsträgern, privaten Rentenkassen, Versorgungswerken und privaten Lebensversicherern. «Auch diese Einkünfte müssen teilweise versteuert werden», erklärt Hafer.
Doch damit nicht genug: In wenigen Monaten beginnt nach Angaben des BDL Phase drei. 2013 tritt die neue EU-Amtshilferichtlinie in Steuerangelegenheiten in Kraft. Damit wird der automatische Informationsaustausch zwischen den einzelnen Ländern ausgeweitet. Das heißt: Auch Senioren, die im EU-Ausland leben, werden bald von den Finanzbehörden in Deutschland überprüft.
Hierzu wurde eigens ein Finanzamt in Neubrandenburg eingerichtet, das bundesweit dafür zuständig ist, Rentner zu ermitteln, die ihren Wohnsitz in Länder verlegt haben, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Die EU-Mitgliedsstaaten informieren den deutschen Fiskus dann künftig nicht nur über Zinseinnahmen, die Deutsche dort erzielen, sondern auch über weitere Einkünfte - etwa aus Lebensversicherungen und Pensionen.
Rentner sollten sich daher beraten lassen, erklärt Hafer. «Ein Fachmann kann relativ schnell erkennen, ob ein Ruheständler Steuern zahlen muss.» Abhängig ist dies vom Rentenbeginn, von der Jahresbruttorente und von weiteren Einkünften wie etwa Betriebsrenten oder Mieteinnahmen. Ein Beispiel: Ging jemand 2006 in Rente, muss er keine Steuern zahlen, wenn die Jahresbruttorente weniger als 18 300 Euro betragen hat - vorausgesetzt, er hatte keine weiteren Einnahmen. Denn wenn der Ehepartner noch berufstätig ist oder andere Einkünfte vorliegen, muss eine Steuererklärung eingereicht werden.