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Das Gericht wies in München zwei Klagen gegen den «Soli» ab. Dieser erfülle weiterhin seine Funktion, den besonderen Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken, sagte der Vorsitzende Richter. Eine zeitliche Befristung sei grundsätzlich nicht geboten. Der Fall landet nun möglicherweise beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Einer der Kläger kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.