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Das Münchner Landgericht sprach den 91-Jährigen der Beihilfe zum Mord an mindestens 28 060 Juden im Vernichtungslager Sobibor schuldig. Trotz seiner Verurteilung verließ der gebürtige Ukrainer das Gericht als vorläufig freier Mann: Wegen der zwei Jahre Untersuchungshaft und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hob das Landgericht München II den Haftbefehl auf.