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Dann wird der Arzt Mittel bei der Untersuchung verwenden, die sich als unbedenklich für ungeborene Kinder erwiesen haben. Sorgen seien außerdem unbegründet, weil die meisten Wirkstoffe in nur sehr geringer Menge in den Kreislauf gelangen, erläutert Prof. Christian Ohrloff von der Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft (DOG).
Der Mediziner aus Frankfurt weist außerdem darauf hin, dass die auch unter Ärzten verbreitete Ansicht falsch ist, wegen bestimmter Augenleiden lieber auf eine Schwangerschaft zu verzichten. Wenn zum Beispiel eine Frau mit Diabetes eine Netzhauterkrankung (Retinopathie) hat, seien die Risiken bei regelmäßiger Kontrolle durch den Augenarzt gering, dass die Schäden an der Netzhaut fortschreiten und Presswehen bei der Geburt Blutungen im Auge auslösen.
Auch eine starke Kurzsichtigkeit spreche nicht gegen eine vaginale Geburt. Allgemein erhöht der verlängerte Augapfel der DOG zufolge zwar die Gefahr, dass sich Risse in der Netzhaut bilden. Das Risiko bestehe aber unabhängig von Schwangerschaft und Geburt.